AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Provendor GmbH

1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen der Provendor GmbH aufgrund von Onlinebestellungen über das Internet oder andere Bestellungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung von der Geschäftsführung oder einem schriftlich Bevollmächtigten, sowie der Schriftform; dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Angebote
Angebote und Angaben im Katalog, Internet, Preislisten, Prospekte, usw. sind grundsätzlich freibleibend. Die Provendor GmbH behält sich zwischenzeitliche Preisanpassungen vor. Ein Auftrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder mit Lieferung der Ware wirksam zustande. Provendor behält sich den Rücktritt von einem Auftrag für den Fall vor, dass beim Besteller eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder Provendor nachträglich davon Kenntnis erhält und der Besteller zur Leistung Zug um Zug, zur vorherigen Zahlung (Vorkasse oder unwiderrufliche Gutschrift auf unserem Konto) oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.

3. Preise
Die Preise gelten ab Werk als Nettopreis in €, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und Verpackung (vgl. hierzu auch Nr. 7). Sie sind bis zum Erscheinen neuer Preislisten gültig. Sollten außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoffnotierungen auftreten, behält sich Provendor vor Preiskorrekturen vorzunehmen. Im Falle von erforderlich werdenden Preisanpassungen wird Provendor den Besteller über Grund und Höhe informieren. In diesem Fall hat der Besteller ein Recht, den Auftrag binnen 7 Tagen zu stornieren, anderenfalls gilt die Zustimmung zu den veränderten Preisen als erteilt. Die abgebildeten Dekomaterialien in unseren Verkaufsunterlagen sind nicht im Preis inbegriffen. Irrtümer bei Beschreibung und Preisen vorbehalten.

4. Lieferbedingungen
Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk (Incoterms 2010 EXW). Sofern nicht gesondert vereinbart, sind in Auftragsbestätigungen angegebene Liefertermine nicht fristbindend. Die Provendor GmbH wird nach Möglichkeit angegebene Lieferzeiten pünktlich einhalten. Lieferzeiten gelten unter Vorbehalt der Vormaterialverfügbarkeit sowie unvorhergesehener Produktionsstörungen. Wird der Lieferzeitpunkt überschritten, so hat der Kunde das Recht, eine Nachfrist von mindestens sechs Wochen zu setzen. Liefert die Provendor GmbH nicht innerhalb der Nachfrist, so kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die Provendor GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr die Leistung aus Gründen unmöglich wird, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere in den Fällen der höheren Gewalt, wie z.B. Krieg, Streik oder weil sie ohne es vertreten zu müssen selbst nicht beliefert wird. Der Kunde wird unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und von ihm bereits erfolgte Leistungen werden unverzüglich zurückerstattet. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Besteller zumutbar. Dies gilt insbesondere auch, wenn nicht der gesamte Auftrag rechtzeitig ausgeliefert werden kann. Die Liefermenge darf um 10% von der vereinbarten Auftragsmenge abweichen. Bei Sonderanfertigungen sind andere Liefermengen-Abweichungen statthaft. Die möglichen Abweichungen sind abhängig von der Bestellmenge und können in der Auftragsbestätigung benannt werden. Abgerechnet wird die tatsächliche Liefermenge. Mehrwegverpackungen (z. B. Euro-Paletten) werden bei Einbehalten zu Selbstkosten berechnet. Nimmt der Besteller nach Anzeige vertragsgemäßer Lieferbereitschaft die Ware nicht ab, oder erteilt er nicht die erforderlichen Versandinstruktionen, so kann die Provendor GmbH Schadenersatz statt der Leistung verlangen und/oder nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Daneben hat Provendor Anspruch auf Ersatz der ortsüblichen Lagerkosten. Eine Transportversicherung schließt Provendor nur nach schriftlichem Verlangen des Bestellers und auf seine Kosten ab.

5. Abrufaufträge
Abschlüsse mit vereinbarten Teillieferungen verpflichten den Besteller zur Abnahme der Teillieferungen. Vorbehaltlich anderer – schriftlicher – Vereinbarungen erfolgt bei Abrufaufträgen die Abnahme der gesamten Abrufmenge innerhalb eines Zeitraumes von elf Monaten, gerechnet vom Tage der ersten Teillieferung an, also in zwölf monatlichen Teilmengen. Nimmt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, der Besteller in zwei Monaten während des Lieferzeitraums je weniger als die Hälfte eines Zwölftels der Gesamtliefermenge ab, so ist Provendor berechtigt, die gesamte Restmenge sofort zu liefern und zu berechnen. Der Besteller ist sodann verpflichtet, diese gesamte Restmenge abzunehmen. Die Fälligkeit dieser Rechnung über die Restmenge unterliegt den vereinbarten Zahlungsbedingungen.

6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Transportunternehmer übergeben worden ist und das Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Provendor GmbH die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist Provendor berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über. Bei Sendungen des Kunden an die Provendor GmbH trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Provendor GmbH.

7. Verpackung
Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Euro-Paletten, Gitterboxen oder andere tauschfähige Versandverpackungen werden zum Selbstkostenpreis berechnet, wenn Sie bei der Warenlieferung nicht Zug um Zug kostenfrei getauscht werden.

8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von der Provendor GmbH sind sofort fällig und ohne jeden Abzug zahlbar. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Etwaige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder gerichtlich rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Provendor GmbH ist berechtigt, ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten. Kommt der Besteller mit seiner Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf.

9. Gewährleistung
Beanstandungen wegen Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Nach Fristablauf ist die Gewährleistung für offensichtliche Mängel ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist durch die Provendor GmbH beträgt für neu hergestellte Ware ein Jahr ab Ablieferung, bei gebrauchten Sachen übernimmt die Provendor GmbH gegenüber Kunden die nicht Verbraucher sind, keine Gewährleistung. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Bei berechtigten Beanstandungen wird die Provendor GmbH Fehlmengen nachliefern und im Übrigen nach ihrer Wahl die Ware nachbessern oder neu liefern. Die Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf Nachbesserung beschränkt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht auf Rücktritt vom Vertrag oder Minderung zu.

10. Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Provendor GmbH auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haften wir nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Diese Beschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit des Auftraggebers.

11. Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der Provendor aufgrund des Vertrages zustehenden Forderungen im Eigentum der Provendor GmbH. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die Provendor gegen den Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen sowie sonstigen Leistungen, nachträglich erwirbt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer zum Besitz und vertragsgemäßen Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt und seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgerecht nachkommt. Der Kunde ist verpflichtet, die Provendor GmbH alle im Rahmen einer Rechteverfolgung aus vereinbartem Eigentumsvorbehalt erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

12. Datenverarbeitung
Die Provendor GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

13. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

14. Sonstiges
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verträge ist der Sitz der Provendor GmbH, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögens ist. Die Provendor GmbH ist jedoch berechtigt, beim Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

Stand: 06.03.2018
Provendor GmbH
Liebigstr. 2
83435 Bad Reichenhall
Tel.: +49(0)8651 97488-0
Fax: +49(0)8651 97488-10